Ratgeber · Für Praxen

Ausfallhonorar in der Praxis: Voraussetzungen und Muster

Für Physiotherapie-Praxen, Heilpraktiker, Ästhetik-Praxen, Arztpraxen mit Selbstzahlern · 5 Minuten Lesezeit · geprüft am 14. Oktober 2026

Kurz gesagt

Ein Ausfallhonorar ist auch in Praxen möglich: Der BGH hat 2022 entschieden, dass die Regeln zum Annahmeverzug über § 630b BGB für Behandlungsverträge gelten. Voraussetzung ist, dass der Termin für den Patienten erkennbar fest und exklusiv für ihn reserviert war. Am sichersten bist du mit einer schriftlichen Vereinbarung vorab, einer klaren Absagefrist und einer Höhe, die das entgangene Honorar nicht übersteigt.

Was der BGH 2022 entschieden hat

Im Urteil vom 12.05.2022 (III ZR 78/21) hat der Bundesgerichtshof festgehalten: Der Behandlungsvertrag ist ein besonderer Dienstvertrag. Über § 630b BGB gilt deshalb auch § 615 BGB zum Annahmeverzug. Erscheint ein Patient nicht, kann die Praxis grundsätzlich die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich aber Ersparnisse und anderweitige Einnahmen anrechnen lassen.

Der Haken: Das gilt nur, wenn der Termin für den Patienten erkennbar verbindlich war, also fest und exklusiv für ihn reserviert. Typisch ist das in einer sogenannten Bestellpraxis, in der es keinen offenen Wartezimmerbetrieb gibt und jeder Termin einem Patienten gehört.

Im entschiedenen Fall (Ergotherapie, Absage wegen Corona-Verdacht) bekam die Praxis trotzdem kein Ausfallhonorar. Ob die Klausel in den AGB der Praxis wirksam war, hat der BGH offengelassen.

Das Urteil ist kein Freibrief. Es zeigt nur, dass ein Ausfallhonorar möglich ist. Ob es im Einzelfall durchsetzbar ist, hängt von deiner Vereinbarung und den Umständen der Absage ab.

Die Voraussetzungen im Überblick

  • Bestellpraxis: Der Termin ist fest für diesen Patienten reserviert, die Zeit ist für ihn geblockt.
  • Hinweis vorab: Der Patient wurde vor dem Termin schriftlich über das Ausfallhonorar informiert und hat zugestimmt.
  • Klare Frist: In Fachbeiträgen gelten 24 Stunden als wohl angemessen. Bei sehr langen Behandlungen kann eine längere Frist begründbar sein.
  • Angemessene Höhe: Höchstens das entgangene Honorar, abzüglich ersparter Kosten.
  • Anrechnung: Kannst du die Zeit mit einem anderen Patienten füllen, entfällt der Schaden ganz oder teilweise.
  • Nachweis geringerer Schaden: Bei einer Pauschale muss der Patient nachweisen dürfen, dass dir weniger entgangen ist (§ 309 Nr. 5 BGB).

Was andere Gerichte entschieden haben

Mehrere Amts- und Landgerichte haben Ausfallhonorare abgelehnt, ein Amtsgericht hat einen Anspruch bejaht. Die Urteile sind in Fachbeiträgen zusammengefasst und zeigen gut, wo die Risiken liegen:

  • LG Berlin, 55 S 310/04: Eine Klausel mit 24 Stunden Frist und einer Pauschale von 75 € wurde als unwirksam angesehen.
  • AG Diepholz, 2 C 92/11 und AG Bremen, 9 C 0566/11: Die Praxen bekamen kein Ausfallhonorar.
  • AG Mannheim, 19 C 293/04: Hier sah das Gericht einen Anspruch aus Annahmeverzug, auch ohne Verschulden des Patienten.

Die Rechtsprechung ist also uneinheitlich. Je pauschaler und höher deine Klausel ist, desto größer das Risiko. Je klarer der Termin reserviert war und je genauer du deinen tatsächlichen Ausfall belegen kannst, desto besser deine Lage.

Kassenpatient, Privatpatient, Selbstzahler: Was ist anders?

Das Ausfallhonorar ist keine Leistung der Krankenkasse und keine Position der GOÄ. Es ist ein Anspruch aus dem Behandlungsvertrag gegen den Patienten selbst. Du stellst es also immer dem Patienten direkt in Rechnung, auch wenn die eigentliche Behandlung über die Kasse läuft.

PatientengruppeWer zahlt das Ausfallhonorar?Worauf achten
Gesetzlich versichertDer Patient selbstVereinbarung vorab besonders deutlich machen, viele rechnen nicht mit privaten Kosten.
Privat versichertDer Patient selbstNicht über die GOÄ abrechnen, sondern als eigene Position aus der Vereinbarung.
Selbstzahler (Physio, Heilpraktiker, Ästhetik)Der Patient selbstHier ist eine Anzahlung bei der Buchung oft der einfachste Weg.

Für Heilpraktiker gilt dasselbe Grundprinzip: Die §§ 630a ff. BGB gelten für alle Behandelnden, also auch für dich.

So setzt du es in deiner Praxis um

  1. Prüfe, ob du wirklich eine Bestellpraxis bist. Wenn du ohnehin Patienten nachrücken lässt, ist dein Schaden kleiner.
  2. Lege eine Frist und eine Höhe fest. Eine Orientierung ist das Honorar der gebuchten Behandlung, abzüglich ersparter Materialkosten.
  3. Lass jeden Patienten die Vereinbarung vor dem ersten Termin unterschreiben, auf Papier oder digital.
  4. Nenne die Absageregel zusätzlich in der Terminbestätigung und in der Erinnerung, mit einem einfachen Weg zum Absagen.
  5. Dokumentiere Ausfälle: Datum, Uhrzeit der Absage, ob der Termin nachbesetzt wurde.
  6. Entscheide im Einzelfall mit Augenmaß. Bei echter Verhinderung, etwa einer plötzlichen Erkrankung mit früher Absage, verzichten viele Praxen bewusst.

In Praxsy kannst du die Vereinbarung als digitale Einwilligung anlegen und am Tablet im Kiosk unterschreiben lassen, sie liegt dann mit Zeitstempel in der Patientenakte.

Schreib keine Diagnose und keine Behandlungsbezeichnung in die Ausfallhonorar-Rechnung, wenn es nicht nötig ist. „Reservierter Termin am 12.11., 10:00 bis 10:45 Uhr“ reicht.

Mustertext: Vereinbarung über Terminausfälle

Muster zur Prüfung. Dieser Text ist keine Rechtsberatung und nicht für jede Praxis passend. Lass ihn vor dem Einsatz von einer Anwältin oder einem Anwalt für Medizinrecht prüfen und an deine Praxis anpassen.

Vereinbarung über die Absage von Terminen

Unsere Praxis arbeitet als Bestellpraxis. Ihr Termin wird ausschließlich für Sie reserviert. In dieser Zeit behandeln wir keine anderen Patientinnen und Patienten.

Bitte sagen Sie einen Termin, den Sie nicht wahrnehmen können, spätestens 24 Stunden vorher ab. Das geht telefonisch, per E-Mail oder über den Absage-Link in Ihrer Terminbestätigung. Eine rechtzeitige Absage ist für Sie kostenfrei.

Sagen Sie später ab oder erscheinen Sie ohne Absage nicht, können wir Ihnen ein Ausfallhonorar berechnen. Es beträgt [Betrag] € und ist nicht höher als das Honorar, das für die reservierte Behandlung vereinbart ist. Ersparte Aufwendungen rechnen wir an.

Können wir den Termin kurzfristig an eine andere Person vergeben, entfällt das Ausfallhonorar. Ihnen bleibt der Nachweis offen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Das Ausfallhonorar ist keine Leistung Ihrer Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung und wird Ihnen direkt in Rechnung gestellt.

Ich habe diese Vereinbarung gelesen und bin damit einverstanden.

Ort, Datum: ______________________ Unterschrift Patient/in: ______________________

Häufige Fragen

Darf eine Physiotherapie-Praxis ein Ausfallhonorar verlangen?

Grundsätzlich ja, wenn der Termin fest und exklusiv reserviert war und das Ausfallhonorar vorher vereinbart wurde. Der BGH hat 2022 bestätigt, dass § 615 BGB über § 630b BGB auch für Behandlungsverträge gilt.

Wie hoch darf ein Ausfallhonorar sein?

Höchstens so hoch wie das entgangene Honorar, abzüglich ersparter Kosten. Bei einer Pauschale muss der Patient einen geringeren Schaden nachweisen dürfen. Zu hohe Pauschalen wurden von Gerichten gekippt.

Zahlt die Krankenkasse das Ausfallhonorar?

Nein. Das Ausfallhonorar ist keine Kassenleistung und keine GOÄ-Position. Es richtet sich direkt gegen den Patienten.

Welche Absagefrist ist angemessen?

In Fachbeiträgen gelten 24 Stunden als wohl angemessen. Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Längere Fristen sollten durch lange Behandlungszeiten begründbar sein.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall frag bitte deine Steuerberatung, deine Kammer oder eine Anwältin.

Quellen

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