DSGVO Kosmetikstudio und Friseur: Pflichten und Checkliste
Für Kosmetikstudios, Friseure, Nagelstudios, Wimpernstudios, Barbershops · 6 Minuten Lesezeit · geprüft am 14. Oktober 2026
Kurz gesagt
Auch kleine Studios und Salons müssen die DSGVO einhalten: Datenschutzhinweis, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Auftragsverarbeitungsverträge mit Software-Anbietern und ein Löschkonzept. Besonders heikel sind Allergien und Hautreaktionen, denn das sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO, für die du eine ausdrückliche Einwilligung brauchst. Die häufigsten Fehler passieren im Alltag: private WhatsApp, Instagram-DMs und Kundenfotos auf dem Privathandy.
Welche Daten du im Studio verarbeitest
Schon eine Terminbuchung ist Datenverarbeitung. Je nach Betrieb kommen schnell mehr Daten zusammen:
- Kontaktdaten: Name, Telefon, E-Mail, Adresse auf Rechnungen.
- Termin- und Kaufdaten: wann wer da war, was gemacht und gekauft wurde.
- Gesundheitsdaten: Allergien, etwa gegen Haarfarbe oder Kleber, Hautkrankheiten, Medikamente, Schwangerschaft. Diese Daten stehen unter besonderem Schutz (Art. 9 DSGVO).
- Fotos: Vorher-Nachher-Bilder, Fotos von Frisuren oder Nägeln für Instagram.
- Zahlungsdaten: bei Anzahlungen oder Gutscheinen.
- Marketing: E-Mail-Adressen für Newsletter, Einwilligungen.
Auch beim Friseur fallen Gesundheitsdaten an. Notierst du in der Kartei, dass eine Kundin auf einen bestimmten Farbstoff allergisch reagiert, ist das eine Gesundheitsangabe.
Die richtige Rechtsgrundlage für jeden Zweck
Jede Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage. Für Studios und Salons sind es meist diese drei:
| Zweck | Rechtsgrundlage | Einwilligung nötig? |
|---|---|---|
| Termin, Behandlung, Rechnung | Vertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) | Nein |
| Terminerinnerung zu gebuchtem Termin | Vertrag, nach verbreiteter Auffassung | In der Regel nein |
| Allergien, Hautzustand, Medikamente | Ausdrückliche Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) | Ja, ausdrücklich |
| Fotos zur internen Dokumentation | Einwilligung | Ja |
| Fotos auf Instagram oder Website | Einwilligung (DSGVO und § 22 KUG) | Ja, gesondert |
| Newsletter, Geburtstagsmail, Bewertungsbitte per Mail | Einwilligung (§ 7 UWG), Ausnahmen eng | In der Regel ja |
Die Einwilligung für Gesundheitsdaten muss ausdrücklich sein. Ein eigenes Kästchen oder eine eigene Unterschrift, nicht versteckt in den AGB. Die Kundin muss wissen, dass sie jederzeit widerrufen kann (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Ob für Kosmetikstudios auch die Ausnahme für die Gesundheitsversorgung greift, ist nicht geklärt. Mit der Einwilligung bist du auf der sicheren Seite.
Geburtstagsmails, „Wir vermissen dich“-Mails und Bitten um eine Google-Bewertung per E-Mail sind Werbung. Ohne Einwilligung sind sie grundsätzlich unzulässig. Die Ausnahme für Bestandskunden nach § 7 Abs. 3 UWG greift nur, wenn alle vier Bedingungen erfüllt sind.
Deine Pflichten als kleines Studio
Die DSGVO kennt kaum Ausnahmen für kleine Betriebe. Diese Pflichten treffen auch dich, wenn du allein arbeitest:
- Datenschutzhinweis (Art. 13 DSGVO): Informiere Kundinnen, wer verantwortlich ist, welche Daten du wofür nutzt, wie lange du sie speicherst und welche Rechte sie haben. Als Aushang, auf der Website und bei Online-Buchung.
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO): Eine Liste, welche Daten du wofür, wie lange und mit welchen Dienstleistern verarbeitest. Die Ausnahme für Betriebe unter 250 Beschäftigten greift nicht, wenn die Verarbeitung nicht nur gelegentlich erfolgt oder Gesundheitsdaten betrifft. Bei einer Kundenkartei ist das praktisch immer der Fall.
- Auftragsverarbeitungsverträge (Art. 28 DSGVO): Mit jedem Anbieter, der Kundendaten für dich verarbeitet: Buchungssoftware, Kassensystem, Newsletter-Tool, Cloud-Speicher, Steuerberater-Software.
- Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO): Passwörter, Bildschirmsperre, verschlossene Aktenschränke, Updates, Backups.
- Löschkonzept: Wann löschst du welche Daten? Schriftlich festhalten und umsetzen.
- Datenpannen melden (Art. 33 DSGVO): Wird zum Beispiel ein Laptop mit Kundendaten gestohlen, musst du das in der Regel unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden der Datenschutzbehörde melden.
- Auskunft und Löschung: Fragt eine Kundin, was du über sie gespeichert hast, musst du Auskunft geben und auf Wunsch löschen, soweit keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Einen Datenschutzbeauftragten brauchst du in der Regel erst, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 BDSG). Für die meisten Studios und Salons ist das nicht der Fall.
Typische Fehler im Alltag
Die meisten Datenschutzprobleme entstehen nicht in der Software, sondern zwischen zwei Terminen am Handy.
- Private WhatsApp für Kundinnen: Die normale App liest das Adressbuch aus und überträgt Daten an Meta. Für Kundenkommunikation gilt sie deshalb weithin als nicht DSGVO-konform. Ein Urteil, das das für Studios abschließend klärt, kennen wir nicht. Die Business-Lösung mit Auftragsverarbeitung und Einwilligung gilt als vertretbarer.
- Gesundheitsfragen per Instagram-DM: Kundinnen schicken Fotos von Hautreaktionen oder Allergien per DM. Diese Daten liegen dann bei Meta. Bitte darum, solche Angaben im Termin oder per Formular zu machen.
- Kundenfotos im privaten Handy-Album: Die Fotos landen automatisch in der privaten Cloud und werden mit Familienfotos vermischt. Speichere sie direkt in der Kundenakte und lösche sie vom Handy.
- Offene Terminbücher und Karteikarten am Empfang: Wer an der Theke steht, kann mitlesen.
- Excel-Liste ohne Passwort auf dem Familien-Laptop.
- Newsletter an alle, auch an Kundinnen, die nie eingewilligt haben.
- Fotos auf Instagram ohne gesonderte Einwilligung der Kundin.
Leg dir ein Diensthandy oder zumindest ein getrenntes Arbeitsprofil zu. Kundendaten, Fotos und Nachrichten bleiben so vom Privaten getrennt.
Software richtig auswählen
Eine gute Studio-Software nimmt dir einen Teil der Arbeit ab, ersetzt aber nicht deine Verantwortung. Achte auf diese Punkte:
- Server in Deutschland oder der EU, auch für Backups.
- Auftragsverarbeitungsvertrag, den du online abschließen kannst.
- Zusätzliche Verschlüsselung für Gesundheitsangaben und Fotos.
- Rollen, damit Mitarbeitende nur sehen, was sie brauchen.
- Einwilligungen digital mit Datum speichern, getrennt nach Zweck.
- Newsletter nur mit Double-Opt-in.
- Vollständiger Datenexport, damit du Auskunftsanfragen beantworten und den Anbieter wechseln kannst.
In Praxsy sind zum Beispiel Server in Deutschland, ein AVV, zusätzliche Verschlüsselung sensibler Daten, ein Zugriffsprotokoll und Newsletter mit Double-Opt-in enthalten.
Checkliste: DSGVO im Studio
Geh die Punkte einmal durch und hake ab, was erledigt ist:
- Datenschutzhinweis im Laden aushängen und auf der Website veröffentlichen.
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten anlegen (Termine, Kundenkartei, Rechnungen, Newsletter, Fotos, Website).
- Alle Dienstleister auflisten und mit jedem einen AVV abschließen.
- Anamnesebogen mit ausdrücklicher Einwilligung für Gesundheitsdaten und Widerrufshinweis einsetzen.
- Getrennte Einwilligungen für Fotos (intern und Veröffentlichung) und Newsletter einholen.
- Löschfristen festlegen und einmal im Jahr alte Daten löschen.
- Passwörter, Bildschirmsperre und automatische Updates auf allen Geräten einrichten.
- Karteikarten und Unterlagen abschließbar aufbewahren.
- Private WhatsApp und private Fotoalben für Kundendaten abschaffen.
- Ablauf für Datenpannen notieren: wer meldet, an welche Behörde, innerhalb von 72 Stunden.
- Mitarbeitende auf Vertraulichkeit verpflichten und kurz schulen.
Ein Rechenbeispiel zum Aufwand: Für den ersten Durchgang brauchen die meisten kleinen Studios einen halben bis ganzen Tag. Danach reicht eine Stunde pro Jahr für die Prüfung, wenn Software und Formulare sauber eingerichtet sind.
Häufige Fragen
Gilt die DSGVO auch für kleine Kosmetikstudios und Friseure?
Ja. Die DSGVO gilt unabhängig von der Größe für jeden Betrieb, der Kundendaten verarbeitet. Einige Erleichterungen gibt es, etwa beim Datenschutzbeauftragten, aber die Grundpflichten bleiben.
Braucht ein Kosmetikstudio einen Datenschutzbeauftragten?
In der Regel erst ab 20 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 BDSG). Die meisten Studios liegen darunter.
Sind Allergien Gesundheitsdaten?
Ja. Allergien und Hautreaktionen sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. Im Studio brauchst du dafür eine ausdrückliche Einwilligung der Kundin mit Hinweis auf das Widerrufsrecht.
Darf ich als Friseur Kundinnen per WhatsApp an Termine erinnern?
Mit der privaten WhatsApp-App ist das datenschutzrechtlich problematisch, weil Adressbuchdaten an Meta gehen. E-Mail oder SMS ohne Werbeinhalt sind die sicherere Wahl. Die WhatsApp-Business-Lösung mit Einwilligung gilt als vertretbar, ist aber nicht abschließend geklärt.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall frag bitte deine Steuerberatung, deine Kammer oder eine Anwältin.
Quellen
- Art. 6 DSGVO: Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- Art. 7 DSGVO: Bedingungen für die Einwilligung
- Art. 9 DSGVO: Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- Art. 13 DSGVO: Informationspflichten
- Art. 28 DSGVO: Auftragsverarbeiter
- Art. 30 DSGVO: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Art. 32 DSGVO: Sicherheit der Verarbeitung
- Art. 33 DSGVO: Meldung von Datenschutzverletzungen
- § 38 BDSG: Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen
- § 7 UWG: Unzumutbare Belästigungen
- § 22 KUG: Recht am eigenen Bild
- BGH, VI ZR 225/17: Bewertungsaufforderung per E-Mail ist Werbung (WBS)
- Borncity: WhatsApp in Arztpraxis, Gericht verurteilt zu Schadensersatz