Einverständniserklärung Permanent Make-up: Muster und Inhalte
Für PMU-Studios, Kosmetikstudios · 6 Minuten Lesezeit · geprüft am 14. Oktober 2026
Kurz gesagt
Eine Einverständniserklärung für Permanent Make-up dokumentiert, dass deine Kundin über Risiken, Nachsorge und Kosten aufgeklärt wurde und der Behandlung zustimmt. Dazu gehören Allergie- und Infektionsrisiko, mögliche Farbveränderungen, der MRT-Hinweis, die verwendete Farbe mit Charge und eine getrennte Einwilligung für Fotos. Das Muster unten ist ein Ausgangspunkt und muss vor dem Einsatz rechtlich geprüft werden.
Warum du eine Einverständniserklärung brauchst
Permanent Make-up bringt Farbpigmente in die Haut. Das ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, und das Ergebnis bleibt über Jahre sichtbar. Wenn später etwas schiefgeht, geht es meist um zwei Fragen: Wurde die Kundin vorher über die Risiken aufgeklärt? Und hat sie zugestimmt?
Die Einverständniserklärung beantwortet beides schwarz auf weiß. Sie ersetzt aber nicht das Gespräch. Erklär die Punkte mündlich, beantworte Fragen und lass erst dann unterschreiben.
Gib der Kundin die Erklärung schon bei der Beratung oder mit der Terminbestätigung mit. Wer erst auf der Liege liest, unterschreibt unter Zeitdruck. Ein Termin für die Beratung und ein späterer für die Behandlung sind die sauberste Lösung.
Was in die Einverständniserklärung gehört
- Personalien der Kundin und Daten des Studios.
- Behandlung: Bereich (Augenbrauen, Lidstrich, Lippen), Technik, gewünschte Form und Farbe.
- Anamnese: Verweis auf den ausgefüllten Anamnesebogen und Bestätigung, dass die Angaben stimmen.
- Risiken: Schwellung, Rötung, allergische Reaktionen, Infektion, Lippenherpes bei Lippen-PMU, ungleichmäßige Farbannahme, Farbveränderung über die Jahre.
- MRT-Hinweis: Pigmente können bei einer MRT-Untersuchung zu Wärmegefühl oder Brennen führen. Die Kundin sollte die Pigmentierung vor einer MRT angeben.
- Haltbarkeit und Nacharbeit: Ergebnis nach der Abheilung, Nachbehandlung nötig, Kosten der Nachbehandlung.
- Entfernung: Eine Entfernung ist aufwendig. Die Entfernung per Laser ist Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
- Nachsorge: konkrete Pflegeanweisungen und was die Kundin vermeiden soll.
- Farbe und Charge: Hersteller, Farbbezeichnung und Chargennummer jeder verwendeten Farbe.
- Fotos: getrennte Einwilligung für die interne Dokumentation und für die Veröffentlichung.
Farben: EU-Regeln und Chargennummer
Seit Januar 2022 gelten in der EU Beschränkungen für Tattoo- und PMU-Farben nach der REACH-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/2081). Für die Pigmente Blue 15:3 und Green 7 gelten die Beschränkungen seit Januar 2023. Kauf deine Farben deshalb nur bei Herstellern, die bestätigen, dass sie diese Regeln einhalten, und heb die Unterlagen auf.
Schreib bei jeder Behandlung die Chargennummer der Farbe in die Kundenakte. Wird eine Charge später zurückgerufen oder reagiert eine Kundin allergisch, weißt du sofort, welche Kundinnen dieselbe Farbe bekommen haben.
Fotografiere das Etikett der Farbflasche bei der ersten Verwendung einer neuen Charge. Das dauert fünf Sekunden und erspart dir später die Suche.
Haftung: Was du nicht ausschließen kannst
Viele Vorlagen aus dem Internet enthalten Sätze wie „Das Studio haftet für keinerlei Schäden“. Das klingt beruhigend, hilft dir aber nicht.
In vorformulierten Bedingungen kannst du die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die du fahrlässig verursachst, nicht wirksam ausschließen (§ 309 Nr. 7 Buchstabe a BGB). Ein solcher Satz ist unwirksam und kann den Eindruck erwecken, dass deine Erklärung insgesamt unsauber ist.
Was du sinnvoll festhalten kannst: dass die Kundin über die Risiken aufgeklärt wurde, dass sie ihre Gesundheitsangaben wahrheitsgemäß gemacht hat, dass das Ergebnis von Hauttyp und Nachsorge abhängt und dass sie die Nachsorgehinweise erhalten hat. Für echte Schäden ist eine Berufshaftpflichtversicherung der richtige Schutz.
Muster: Einverständniserklärung Permanent Make-up
Dies ist ein unverbindliches Muster ohne Gewähr. Es ersetzt keine Rechtsberatung. Lass es vor dem Einsatz von einer Anwältin prüfen und an dein Studio, deine Techniken und deine Farben anpassen.
Einverständniserklärung zur Pigmentierung (Permanent Make-up)
Kundin: [Name, Geburtsdatum]. Studio: [Name, Anschrift]. Behandelnde Person: [Name]. Behandlungsbereich: [Augenbrauen / Lidstrich / Lippen]. Technik: [z. B. Härchenzeichnung, Powder Brows].
Ich wurde am [Datum] in einem persönlichen Gespräch über Ablauf, Technik, Form und Farbe der Pigmentierung informiert. Meine Fragen wurden beantwortet. Ich hatte ausreichend Zeit, meine Entscheidung zu überdenken.
Ich wurde insbesondere auf folgende Risiken hingewiesen: Schwellungen, Rötungen und Krustenbildung in den ersten Tagen, allergische Reaktionen auf Farben oder Pflegeprodukte, Entzündungen und Infektionen, das Wiederauftreten von Lippenherpes bei Behandlung der Lippen, ungleichmäßige Farbannahme sowie Veränderungen von Farbton und Intensität im Lauf der Zeit. Mir ist bekannt, dass Pigmente bei einer MRT-Untersuchung Wärmegefühl oder Brennen auslösen können und dass ich die Pigmentierung vor einer MRT angeben sollte.
Mir ist bekannt, dass das endgültige Ergebnis erst nach der Abheilung sichtbar ist und in der Regel eine Nachbehandlung nötig ist. Die Kosten der Nachbehandlung betragen [Betrag oder „sind im Preis enthalten“]. Mir ist bekannt, dass eine Entfernung aufwendig ist und eine Entfernung per Laser nur durch Ärztinnen oder Ärzte erfolgen darf.
Meine Angaben im Anamnesebogen vom [Datum] sind wahrheitsgemäß und vollständig. Ich habe die Nachsorgehinweise schriftlich erhalten und werde sie befolgen.
Verwendete Farbe(n): [Hersteller, Farbbezeichnung, Chargennummer].
Ich willige in die Pigmentierung wie besprochen ein. Ort, Datum, Unterschrift der Kundin. Unterschrift der behandelnden Person.
Fotos (bitte gesondert ankreuzen): Ich bin einverstanden, dass vor und nach der Behandlung Fotos zur internen Dokumentation gemacht werden. [ ] ja [ ] nein. Ich bin zusätzlich einverstanden, dass diese Fotos ohne Namensnennung auf der Website und in sozialen Medien des Studios veröffentlicht werden. [ ] ja [ ] nein. Ich kann diese Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Fotos: Dokumentation und Veröffentlichung trennen
Vorher-Fotos sind für dich wichtig. Sie zeigen den Ausgangszustand, etwa Narben, alte Pigmentierungen oder Asymmetrien. Nachher-Fotos zeigen dein Ergebnis direkt nach der Behandlung.
Für die interne Dokumentation holst du eine Einwilligung zusammen mit der Behandlung ein. Für Instagram, die Website oder deine Buchungsseite brauchst du zusätzlich eine gesonderte Einwilligung. Bildnisse dürfen nach § 22 KUG nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet werden, dazu kommt die DSGVO. Kreuzt die Kundin „nein“ an, bleibt das Foto in der Akte und wird nicht gepostet.
- Fotos nicht im privaten Handy-Album speichern, sondern direkt in der Kundenakte.
- Bei Widerruf: Beitrag löschen, auch in Stories-Highlights.
- Auf veröffentlichten Fotos möglichst nur den behandelten Bereich zeigen.
Ablauf in der Praxis
- Beratungstermin: Wunsch, Form und Farbe besprechen, Anamnesebogen ausfüllen lassen, Einverständniserklärung und Nachsorgehinweise mitgeben.
- Behandlungstermin: Angaben kurz nachfragen, Vorher-Fotos machen, Erklärung unterschreiben lassen.
- Während der Behandlung: Farbe und Charge in der Akte notieren.
- Nach der Behandlung: Nachher-Fotos, Nachsorge mündlich wiederholen, Termin für die Nachbehandlung vereinbaren.
- Nachbehandlung: wieder Fotos, wieder Farbe und Charge dokumentieren.
Wenn du das digital machst, unterschreibt die Kundin am Tablet und die Erklärung liegt mit Datum, Fotos und Farbcharge in einer Akte. In Praxsy geht das über den Kiosk-Modus am Tablet.
Viele Studios pigmentieren nur Volljährige. Wenn du Minderjährige behandeln möchtest, klär vorher rechtlich, wessen Einwilligung du brauchst.
Häufige Fragen
Ist eine Einverständniserklärung für Permanent Make-up Pflicht?
Ohne Einwilligung der Kundin darfst du nicht pigmentieren. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor, aber eine schriftliche Erklärung ist der beste Nachweis, dass du aufgeklärt hast und die Kundin zugestimmt hat.
Kann ich mit der Einverständniserklärung meine Haftung ausschließen?
Nein, nicht für fahrlässig verursachte Gesundheitsschäden. Ein solcher Ausschluss in vorformulierten Bedingungen ist nach § 309 Nr. 7 a BGB unwirksam. Schutz bietet eine Berufshaftpflichtversicherung.
Muss ich die Farbcharge beim Permanent Make-up dokumentieren?
Es ist dringend zu empfehlen. Bei einem Rückruf oder einer allergischen Reaktion weißt du dann genau, welche Farbe verwendet wurde und welche Kundinnen betroffen sind.
Darf ich Vorher-Nachher-Fotos von PMU auf Instagram posten?
Ja, wenn die Kundin dafür gesondert eingewilligt hat. Die Einwilligung zur internen Dokumentation reicht dafür nicht. Sie kann ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall frag bitte deine Steuerberatung, deine Kammer oder eine Anwältin.