Wimpernverlängerung und Lifting: Anamnese und Allergietest
Für Wimpernstudios, Kosmetikstudios · 6 Minuten Lesezeit · geprüft am 14. Oktober 2026
Kurz gesagt
Vor einer Wimpernverlängerung oder einem Wimpernlifting fragst du Augenerkrankungen, Allergien, Kontaktlinsen und laufende Behandlungen wie eine Chemotherapie ab. Bei Neukundinnen ist ein Allergietest mit Kleber oder Lifting-Lotion üblich, meist 24 bis 48 Stunden vor dem Termin. Test, Ergebnis und Einwilligung dokumentierst du in der Kundenakte, die Gesundheitsangaben nur mit ausdrücklicher Einwilligung.
Warum Anamnese bei Wimpern so wichtig ist
Du arbeitest direkt am Auge, mit Produkten, die reizen können. Wimpernkleber auf Cyanoacrylat-Basis kann allergische Reaktionen auslösen, Lifting-Lotionen ebenso. Eine Reaktion am Auge ist für die Kundin unangenehm und für dich schlecht für den Ruf.
Ein Rechenbeispiel: Wenn eine Kundin nach einer Reaktion ihre Termine absagt, fehlen dir bei Auffüllterminen alle 3 Wochen à 45 € rund 780 € im Jahr. Dazu kommen eine mögliche schlechte Bewertung und im schlimmsten Fall ein Streit über Schadensersatz.
Eine gute Anamnese senkt dieses Risiko nicht auf null. Sie zeigt aber, dass du sorgfältig gearbeitet hast.
Anamnese: Diese Fragen gehören auf den Bogen
Ergänze deinen normalen Anamnesebogen um diese wimpernspezifischen Fragen:
- Haben Sie Augenerkrankungen, etwa Bindehautentzündung, Lidrandentzündung, Gerstenkorn, trockene Augen oder grünen Star?
- Hatten Sie in den letzten 3 Monaten eine Augenoperation, zum Beispiel eine Augenlaser-Behandlung?
- Tragen Sie Kontaktlinsen?
- Haben Sie Allergien, insbesondere gegen Kleber, Acrylate, Pflaster, Kosmetik oder Haarfarbe?
- Hatten Sie schon einmal eine Reaktion nach einer Wimpern- oder Brauenbehandlung?
- Sind Sie in Chemotherapie oder Strahlentherapie oder nehmen Sie Medikamente, die Haare oder Haut beeinflussen?
- Sind Sie schwanger oder stillen Sie? (vor allem beim Lifting relevant)
- Haben Sie eine Haut- oder Autoimmunerkrankung im Augenbereich?
- Neigen Sie zu tränenden Augen oder Heuschnupfen?
Bei akuten Entzündungen am Auge, frischen Augen-OPs oder unklaren Beschwerden behandelst du nicht. Empfiehl eine ärztliche Abklärung und vergib einen neuen Termin.
Allergietest: wann, wie und wie dokumentieren
Ein Gesetz, das einen Allergietest vor jeder Wimpernbehandlung vorschreibt, gibt es nach unserem Kenntnisstand nicht. In der Branche ist er bei Neukundinnen trotzdem üblich, und viele Hersteller empfehlen ihn in ihren Produkthinweisen. Lies deshalb die Herstellerangaben deines Klebers und deiner Lotion, sie gehen vor.
Ein bewährter Ablauf:
- Termin für den Test vereinbaren, meist 24 bis 48 Stunden vor der eigentlichen Behandlung.
- Beim Wimpernlifting eine kleine Menge Lotion hinter dem Ohr oder in der Armbeuge auftragen, wie vom Hersteller beschrieben.
- Bei Extensions einige wenige Wimpern mit dem Kleber setzen, den du später verwendest.
- Kundin bitten, sich bei Rötung, Juckreiz, Schwellung oder Tränen sofort zu melden.
- Vor der Behandlung nachfragen und das Ergebnis eintragen.
Dokumentiere in der Kundenakte:
- Datum und Uhrzeit des Tests.
- Produkt, Hersteller und Chargennummer.
- Stelle des Tests.
- Ergebnis vor der Behandlung, zum Beispiel „keine Reaktion“.
- Wer den Test gemacht hat.
Wechselst du den Kleber oder die Lotion, mach bei Bestandskundinnen einen neuen Test. Eine Allergie kann sich auch nach vielen Behandlungen ohne Probleme entwickeln.
Lehnt eine Kundin den Test ab, halte das schriftlich fest und lass es unterschreiben. Ob du dann trotzdem behandelst, entscheidest du. Viele Studios lehnen in diesem Fall ab.
Einwilligung und Datenschutz
Neben dem Anamnesebogen brauchst du zwei Einwilligungen. Die erste ist die Einwilligung in die Behandlung selbst, mit Aufklärung über die Risiken: Rötung, Reizung, allergische Reaktion, Bindehautreizung, Verlust von Naturwimpern bei falscher Pflege oder zu schweren Extensions.
Die zweite betrifft den Datenschutz. Augenerkrankungen, Allergien und Chemotherapie sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. Für Kosmetikstudios ist die ausdrückliche Einwilligung der Kundin der sichere Weg, mit Hinweis, dass sie die Einwilligung jederzeit widerrufen kann.
- Einwilligung zur Behandlung mit den besprochenen Risiken.
- Ausdrückliche Einwilligung zur Speicherung der Gesundheitsangaben.
- Gesonderte Einwilligung, falls du Fotos auf Instagram oder der Website zeigen möchtest.
Notier in der Kartei auch das Styling, also Länge, Dicke, Curl und Mapping. Das hilft beim nächsten Termin und zeigt im Streitfall, was vereinbart war.
Nachsorge: was du der Kundin mitgibst
Gib die Nachsorge schriftlich mit, am besten per E-Mail nach dem Termin. Für die ersten 24 Stunden gilt bei Extensions und Lifting in der Regel:
- Kein Wasser an die Wimpern.
- Keine Sauna, kein Dampf, kein Schwimmbad.
- Kein Augen-Make-up und keine ölhaltigen Produkte an den Wimpern.
- Nicht reiben, nicht auf dem Gesicht schlafen.
- Bei Rötung, Schwellung oder Schmerzen sofort melden und bei starken Beschwerden zum Arzt.
Halte dich bei den Zeiten an die Angaben des Herstellers deiner Produkte. Manche Kleber brauchen länger zum Aushärten.
Wenn es doch zu einer Reaktion kommt
Trotz Test kann eine Kundin später reagieren, manchmal erst nach mehreren problemlosen Terminen. Dann zählt ein ruhiger, klarer Ablauf:
- Bei Beschwerden während der Behandlung sofort aufhören und die Augen nicht weiter belasten.
- Bei Schwellung, starker Rötung oder Schmerzen zur Ärztin oder zum Arzt schicken. Keine eigenen Mittel aufs Auge geben.
- Extensions nur entfernen, wenn das ohne weitere Reizung möglich ist, sonst ärztlich klären lassen.
- In der Akte festhalten: Zeitpunkt, Beschwerden, verwendete Produkte mit Charge, was du getan und empfohlen hast.
- Einen gut sichtbaren Warnhinweis in der Kundenakte setzen, damit niemand das Produkt erneut verwendet.
- Bei möglichen Schadensersatzforderungen deine Berufshaftpflicht informieren.
Melde dich am nächsten Tag bei der Kundin und frag nach. Das ist menschlich richtig und verhindert oft, dass aus einer Reaktion ein Streit wird.
Auffülltermine im Rhythmus
Extensions fallen mit dem natürlichen Wimpernzyklus aus. Die meisten Kundinnen kommen alle 2 bis 3 Wochen zum Auffüllen. Wer länger wartet, braucht oft ein komplett neues Set.
- Folgetermin direkt beim Bezahlen vereinbaren.
- Erinnerung vor dem Termin mit der Möglichkeit, abzusagen oder zu bestätigen.
- Bei jedem Auffüllen kurz fragen, ob sich gesundheitlich etwas geändert hat, und in der Akte vermerken.
- Einmal im Jahr den Anamnesebogen neu ausfüllen lassen.
Wenn du zusätzlich Kundinnen anschreiben willst, die schon länger nicht da waren, ist das Werbung. Per E-Mail brauchst du dafür in der Regel eine Einwilligung. Eine reine Terminerinnerung zu einem gebuchten Termin gilt dagegen nach verbreiteter Auffassung nicht als Werbung.
Vorlage: Kurzdokumentation pro Termin
Diese Zeilen kannst du für jeden Termin in die Kundenakte übernehmen:
Datum: [ ]. Behandlung: [Extensions Neuset / Auffüllen / Lifting]. Gesundheitliche Änderungen seit dem letzten Termin: [nein / ja, welche]. Allergietest: [Datum, Produkt, Charge, Ergebnis] oder [nicht nötig, zuletzt am ...]. Produkte: [Kleber, Lotion, Charge]. Styling: [Länge, Dicke, Curl, Mapping]. Besonderheiten: [ ]. Nachsorge mitgegeben: [ja].
In Praxsy legst du solche Einträge in der Behandlungsdoku der Kundenakte ab, Anamnese und Einwilligung unterschreibt die Kundin am Tablet.
Häufige Fragen
Ist ein Allergietest vor der Wimpernverlängerung Pflicht?
Eine gesetzliche Pflicht ist uns nicht bekannt. Bei Neukundinnen ist der Test aber üblich und wird von vielen Herstellern empfohlen. Er schützt die Kundin und zeigt im Streitfall, dass du sorgfältig gearbeitet hast.
Wie lange vorher macht man den Allergietest für Wimpern?
Üblich sind 24 bis 48 Stunden vor der Behandlung. Maßgeblich sind die Angaben des Herstellers von Kleber oder Lifting-Lotion.
Was gehört in den Anamnesebogen für Wimpernlifting?
Augenerkrankungen, frische Augen-OPs, Kontaktlinsen, Allergien, frühere Reaktionen, Chemotherapie, Schwangerschaft und Hauterkrankungen im Augenbereich. Dazu die Einwilligung für Gesundheitsdaten.
Wie oft sollte man Wimpern auffüllen lassen?
Meist alle 2 bis 3 Wochen. Je länger der Abstand, desto mehr Extensions sind ausgefallen und desto länger dauert der Termin.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall frag bitte deine Steuerberatung, deine Kammer oder eine Anwältin.