Ratgeber · Kasse, Steuern und Preise

Einzweck- und Mehrzweckgutschein: Steuer, Gültigkeit, Beispiel

Für Friseure, Barbershops, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Wimpernstudios · 6 Minuten Lesezeit · geprüft am 14. Oktober 2026

Kurz gesagt

Steht beim Verkauf schon fest, welche Umsatzsteuer anfällt, ist es ein Einzweckgutschein und du zahlst die Steuer sofort beim Verkauf. Bei einem Mehrzweckgutschein wird die Steuer erst bei der Einlösung fällig. Ohne Befristung gilt ein Gutschein drei Jahre ab Ende des Kaufjahres, deutlich kürzere Fristen sind riskant.

Einzweck oder Mehrzweck: der Unterschied

Seit dem 1. Januar 2019 unterscheidet das Umsatzsteuergesetz nur noch zwei Arten von Gutscheinen (§ 3 Abs. 13 bis 15 UStG). Die frühere Einteilung in Wertgutschein und Sachgutschein spielt für die Umsatzsteuer keine Rolle mehr.

  • Einzweckgutschein: Beim Verkauf stehen der Ort der Leistung und die geschuldete Umsatzsteuer schon fest. Die Steuer entsteht beim Verkauf. Die spätere Einlösung ist umsatzsteuerlich nicht mehr relevant.
  • Mehrzweckgutschein: Alles, was kein Einzweckgutschein ist. Beim Verkauf passiert umsatzsteuerlich nichts, die Steuer entsteht erst bei der Einlösung.

Für einen Salon oder ein Studio mit einem Standort ist der Ort klar. Entscheidend ist deshalb meist die Frage: Kann die Kundin den Gutschein für Dinge mit unterschiedlichen Steuersätzen einlösen?

Nicht unter diese Regeln fallen reine Rabattgutscheine wie „10 % auf deine nächste Färbung“. Sie geben kein Recht auf eine Leistung, sondern nur einen Preisnachlass.

Rechenbeispiel: Friseurgutschein über 100 €

Eine Kundin kauft im Dezember einen Gutschein über 100 € für Waschen, Schneiden, Färben und Föhnen. Alle diese Leistungen werden mit 19 % besteuert. Damit ist es ein Einzweckgutschein.

  1. Umsatzsteuer beim Verkauf: 100 € geteilt durch 119 mal 19 = 15,97 €. Die meldest du für Dezember.
  2. Die Kundin löst im März ein, die Leistung kostet genau 100 €. Umsatzsteuerlich passiert nichts mehr.
  3. Kostet die Leistung im März 120 €, zahlt die Kundin 20 € drauf. Nur auf diese 20 € fällt jetzt Umsatzsteuer an: 3,19 €.

Zum Vergleich ein Mehrzweckgutschein: Ein Studio verkauft einen Gutschein über 50 €, der für alle Leistungen und auch für Waren mit 7 % gilt, zum Beispiel Bücher. Beim Verkauf fällt keine Steuer an. Löst die Kundin ihn für eine Behandlung mit 19 % ein, entstehen in diesem Monat 7,98 € Umsatzsteuer.

EinzweckgutscheinMehrzweckgutschein
Wann gilt er?Steuersatz und Ort stehen beim Verkauf festAlle anderen Gutscheine
Umsatzsteuer fälligBeim VerkaufBei der Einlösung
Typisches BeispielGutschein nur für Leistungen mit 19 %Wertgutschein, auch für Waren mit 7 % einlösbar
Bei der EinlösungNur Zuzahlungen sind noch steuerlich relevantSteuer nach dem Satz der eingelösten Leistung

Gutscheine für Leistungen und Produkte

Viele Salons verkaufen Gutscheine, die auch für Shampoo, Pflegeprodukte oder Nagellack gelten. Werden Leistungen und Produkte mit demselben Satz von 19 % besteuert, steht die Steuer beim Verkauf fest. Nach dem Wortlaut des Gesetzes spricht das für einen Einzweckgutschein.

Hier ist Vorsicht angebracht. Fachbeiträge aus dem Handwerk behandeln den frei einlösbaren Wertgutschein über das ganze Sortiment teils pauschal als Mehrzweckgutschein. Sobald du auch nur ein Produkt mit 7 % führst, ist es in jedem Fall ein Mehrzweckgutschein.

Leg einmal mit deiner Steuerberatung fest, welche Gutscheinarten du verkaufst und wie ihr sie behandelt. Dann schreib die Art auf den Gutschein oder in deine Unterlagen, damit du jeden Gutschein gleich behandelst.

Wie lange ist ein Gutschein gültig?

Steht kein Ablaufdatum auf dem Gutschein, gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren (§ 195 BGB). Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde (§ 199 BGB).

Beispiel: Kauft eine Kundin den Gutschein am 14. Oktober 2026, kann sie ihn bis zum 31. Dezember 2029 einlösen.

Kürzere Fristen sind riskant. Das OLG München hat eine Befristung auf ein Jahr in den AGB eines Online-Händlers für unwirksam erklärt (Az. 29 U 3193/07). Wer deutlich unter drei Jahren bleibt, muss mit Streit rechnen. Am einfachsten druckst du eine Gültigkeit von drei Jahren zum Jahresende auf oder lässt das Datum weg.

Leistungsgutscheine wie „1× Maniküre“ können nach einer Preiserhöhung zum Problem werden. Ob du dann einen Aufpreis verlangen darfst, ist nicht geklärt. Wertgutscheine über einen Betrag in Euro vermeiden diesen Streit.

Was auf den Gutschein gehört

Ein Gutschein ist ein Versprechen, das du vielleicht erst in zwei Jahren einlöst. Damit es dann keinen Streit gibt, sollte er diese Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift deines Salons oder Studios
  • Wert in Euro oder die genaue Leistung
  • Gutscheinnummer oder Code, damit du jeden Gutschein eindeutig zuordnen kannst
  • Ausstellungsdatum und gültig bis
  • Wofür er einlösbar ist, zum Beispiel „für alle Dienstleistungen“ oder „für Leistungen und Produkte“. Das ist auch die Grundlage für die Einordnung als Einzweck- oder Mehrzweckgutschein.
  • deine Regel zum Restwert, etwa dass ein nicht verbrauchter Betrag auf dem Gutschein bestehen bleibt

Führ außerdem eine Liste aller verkauften Gutscheine mit Nummer, Wert, Verkaufsdatum, Einlösungen und Restwert. Ohne diese Liste weißt du nach einem Jahr nicht mehr, welche Gutscheine noch offen sind, und deine Steuerberatung kann Einzweck- und Mehrzweckgutscheine nicht sauber trennen.

Ein Rechenbeispiel zur Liquidität: Verkaufst du im Dezember 30 Gutscheine à 50 €, hast du 1.500 € auf dem Konto, bevor du eine einzige Leistung erbracht hast. Beim Einzweckgutschein geht davon die Umsatzsteuer gleich wieder ab, plane sie ein.

Gutscheine online verkaufen

Gutscheine sind ein klassisches Geschenk zu Weihnachten, Muttertag und Geburtstagen. Wer sie nur im Laden anbietet, verpasst alle, die abends auf dem Sofa ein Geschenk suchen.

  1. Werte festlegen, zum Beispiel 25 €, 50 € und 100 €, oder einen frei wählbaren Betrag.
  2. Gültigkeit festlegen: drei Jahre zum Jahresende ist die sichere Wahl.
  3. Jeder Gutschein bekommt einen eindeutigen Code, damit er nur einmal eingelöst werden kann.
  4. Zustellung per E-Mail als PDF zum Ausdrucken oder Weiterleiten.
  5. Bei der Einlösung den Restwert festhalten, wenn die Kundin nur einen Teil nutzt.
  6. Verkäufe und Einlösungen getrennt in der Buchhaltung erfassen.

In Praxsy verkaufst du Gutscheine online, die Kundin bekommt den Gutschein sofort per E-Mail, und bei der Einlösung wird der Restwert automatisch mitgeführt.

Wie du Mehrzweckgutscheine bis zur Einlösung in der Buchhaltung erfasst und was mit nie eingelösten Gutscheinen passiert, solltest du einmal mit deiner Steuerberatung klären.

Gutscheine als Kleinunternehmerin

Nutzt du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, berechnest du keine Umsatzsteuer, auch nicht auf Gutscheine. Die Unterscheidung zwischen Einzweck und Mehrzweck ist für dich trotzdem nicht ganz egal: Sie entscheidet, wann ein Gutscheinverkauf als Umsatz zählt.

Beim Einzweckgutschein gilt die Leistung schon mit dem Verkauf als erbracht, der Betrag zählt also im Verkaufsjahr zu deinem Umsatz. Ein starkes Weihnachtsgeschäft mit Gutscheinen kann dich so näher an die Grenze von 25.000 € bringen. Wenn du knapp darunter liegst, lass dir von deiner Steuerberatung bestätigen, wie deine Gutscheine zählen.

Häufige Fragen

Ist ein Friseurgutschein ein Einzweckgutschein?

Wenn er nur für Leistungen mit 19 % gilt, ja. Dann zahlst du die Umsatzsteuer beim Verkauf, bei 100 € sind das 15,97 €. Gilt er auch für Waren mit anderem Steuersatz, ist es ein Mehrzweckgutschein.

Wann muss ich Umsatzsteuer auf einen Gutschein zahlen?

Beim Einzweckgutschein im Monat des Verkaufs, beim Mehrzweckgutschein erst im Monat der Einlösung.

Wie lange ist ein Gutschein ohne Datum gültig?

Drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem er gekauft wurde. Ein Gutschein vom Oktober 2026 gilt also bis zum 31. Dezember 2029.

Darf ich Gutscheine auf ein Jahr befristen?

Das ist riskant. Das OLG München hat eine Befristung auf ein Jahr in AGB für unwirksam gehalten. Sicherer ist eine Gültigkeit von drei Jahren zum Jahresende.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall frag bitte deine Steuerberatung, deine Kammer oder eine Anwältin.

Quellen

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